Wer nicht handelt, haftet: Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Schutzkleidung unterliegt gesetzlichen Vorschriften und Regeln zum Körperschutz, für deren Einhaltung Sie als Arbeitgeber verantwortlich sind. Nicht nur bei der Beschaffung, sondern auch im täglichen Einsatz, nach jeder (unvermeidlichen) Wäsche und nach Jahren im Dauereinsatz sind diese Vorschriften von Ihnen einzuhalten.
Ist die Funktionsfähigkeit der Schutzkleidung nicht dauerhaft gewährleistet, kann dies zur Erfüllung von Schadenersatzansprüchen verpflichten.




